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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen des Verlages Fischer und Gerlach GbR

Verlag Fischer und Gerlach GbR, Nagelstr. 1, 01279 Dresden

 

Vertragsschluss

Mit der Buchung einer Reise meldet sich der Kunde verbindlich und unter Anerkennung dieser AGB zu einer Reise an.  Der Kunde erhält eine automatische Buchungsbestätigung. Der Vertrag gilt vom Veranstalter als angenommen, wenn er dem Kunden eine Reisebestätigung zugesendet hat.

 

Absagevorbehalt bei Nicht-Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl

Wird eine festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann der Veranstalter bis spätestens 30 Tage vor der Reise vom Vertrag zurücktreten. Die bei der Reise festgelegte Mindestteilnehmerzahl gilt auch für zusätzlich buchbare Ausflüge.

 

Datenschutz

Der Veranstalter erfasst und speichert Kundendaten ausschließlich zur Bearbeitung einer Reise, zur Vertragsabwicklung mit seinen Leistungsträgern und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenpflege. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit widersprechen (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz). Ebenso wie für die Ausübung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 Bundesdatenschutzgesetz genügt eine kurze schriftliche Mitteilung. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht.

 

Leistungen und Leistungsänderungen

Die einzelnen vertraglichen Leistungen einer Reise ergeben sich aus der Reisebeschreibung. Der Veranstalter wird die Reise mit gewissenhaften Vorbereitungen, sorgfältiger Auswahl und Überwachung seiner Leistungsträger und den entsprechenden Gegebenheiten des Ziellandes durchführen. Der Ersatz einer gebuchten Leistung durch eine gleichwertig andere im Falle der Unmöglichkeit der Erbringung der unsprünglich geplanten Leistung stellt keinen erheblichen Reisemangel dar und berechtigt nicht zur Kündigung der Reise nach § 651 e BGB durch den Kunden. Minderungsansprüche müssen dem Veranstalter in Schriftform geltend gemacht werden.

 

Preisänderungen nach Vertragsschluss

Der Veranstalter ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit im Voraus unvorhersehbare und bei Vertragsschluss nicht absehbare Veränderungen in Preisbestandteilen zu stande gekommen sind wie veränderte Wechselkurse für die Reise; Beförderungskosten (insbesondere wegen Ölpreisverteuerungen); Abgaben für bestimmte Leistungen; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren, die nicht wider Treu und Glauben zustande gekommen sind. Diese Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise ein Zeitraum vier Monaten liegt. Der Reisepreis darf um den Betrag erhöht werden, um den sich Kostenbestandteile erhöht haben. Die Preiserhöhung muss dem Gast unverzüglich mitgeteilt werden, spätestens jedoch bis 20 Tage vor der Reise. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann er sein Recht gemäß § 651 a Abs. 4 Satz 3 BGB (Ersatzreise) geltend machen. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber dem Veranstalter erklärt werden.

 

Zahlungen

Mit Erhalt der Reisebestätigung ergeht an den Kunden die Information über die gültigen Zahlungsziele der Reise. Ohne vorherige vollständige Begleichung des Reisepreises können keine Reiseleistungen in Anspruch genommen werden. Der Veranstalter ist bei Nichtzahlung des Reisepreises durch den Kunden berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden eine Stornierungsrechnung entsprechend der gültigen Staffel zu überstellen.

 

Stornierungen

Die Stornierung einer Reise durch den Kunden muss in Schriftform erfolgen. Es gelten die  folgenden Stornierungskosten:

 

Bis 60. Tag vor Reiseantritt:                               20%

Vom 59.-46. Tag vor Reiseantritt:                    50%

Vom 45.-35. Tag vor Reiseantritt:                    60%

Vom 34.-10. Tag vor Reiseantritt                     70%

Vom 9. Tag bis Reiseantritt:                               90%

No Show / Nichtanreise                                      100%

 

Die Stornierungsgebühr ist in jedem Fall und unabhängig von eventuell existierenden Wartelisten in den Reisen zu zahlen.

Bei Stellung gleichwertiger Ersatzreisegäste innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Stornierung entfällt die Stornogebühr. Die Ersatzreisegäste übernehmen dann vollumfänglich den Reisevertrag und gleichen sich Zahlungen untereinander mit dem stornierenden Reisegast aus.

 

Doppelzimmer-Klausel

Hat der Kunde eine Doppelzimmerbuchung, gleich ob „Reiseanmelder“ oder „Reiseteilnehmer“ und eine Person dieser Buchung storniert die Reise, so hat der verbleibende Kunde den dann fälligen Einzelzimmerzuschlag zu zahlen.

 

„Halbe Doppelzimmer“

Bei verschiedenen Reisen ist die Buchung eines halben Doppelzimmers möglich. Der Veranstalter wird sich bei dieser Buchung bemühen, dem Kunden einen Zimmerpartner zu vermitteln. Gelingt dies dem Veranstalter nicht, sei es, weil es keine ebensolchen „halbe-Doppelzimmer“-Bucher gibt oder dem Kunden die angebotenen Reisepartner nicht zusagen, hat der Kunde bei Schlusszahlung den Einzelzimmer-Zuschlag zu zahlen. Storniert ein ½-DZ_Bucher sein Zimmer und es kann kein neuer ½-DZ-Bucher gefunden werden, wird dem verbleibendenden  ½-DZ-Bucher der EZ-Zuschlag mit der korrigierten Schlussrechnung berechnet.

 

Minderungsansprüche

Der Kunde kann Minderungsansprüche für nicht vertragsgemäße Erbringung von Leistungen geltend machen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn der Kunde es unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.

 

Haftung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der VERANSTALTER für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 10.2. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstaler nur bis zu einer Höhe von € 4.100,-. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf di Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen Verlust von Reisegepäck gegeben sind. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr (Stadtbusse, Überlandbusse, Eisenbahn, Schiff, Flugzeug) erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung hierauf ausdrücklich verweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Der Veranstalter haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist.

 

Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Kunde das Recht, Abhilfe zu verlangen und dabei mitzuwirken sowie alles zu tun, damit die Störung behoben werden kann und Schäden gering gehalten werden. Eine Minderung des Reisepreises ist nur möglich, wenn der Kunde den Mangel rechtzeitig angezeigt hat.

Verjährungen von Ansprüchen

Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

 

Versicherungen

Im Rahmen der Reise ist keine Versicherung enthalten. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss von entsprechenden Versicherungen wie Reiserückstritts- und –abbruchversicherung, Reisekrankversicherung oder Gepäckversicherungen.

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Ziellandes ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind. Der Reisende sollte sich über Infektions- und lmpfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen informieren.

 

Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen und Rechtswahl

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Veranstalter im Ausland für die Haftung des Veranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist die Geschäftsadresse des Verlages.

 

 

Dresden, 19.09.2024

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